Villa Ox ist Eigentum der Firma Summum nekretnine d.o.o. (GmbH). Dies sind die allgemeinen Bedingungen des Mietvertrags, den Sie als Mieter (im Folgenden: Gast) und Summum nekretnine d.o.o. als Vermieter (im Folgenden: Eigentümer) abschließen.
Mit der Zahlung einer Anzahlung für die Reservierung während des gewünschten Zeitraums akzeptiert der Gast vorbehaltlos die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auch auf der Webseite www.villaox.com veröffentlicht sind und am Tag der Veröffentlichung in Kraft treten. Alle Anhänge zum Mietvertrag sind nur gültig, wenn sie in schriftlicher Form erfolgen.
Nach Erhalt der Anzahlung wird dem Gast eine schriftliche Reservierungsbestätigung in Form einer Quittung (im Folgenden: Bestätigung) zugesandt. Eine schriftliche Reservierungsbestätigung zusammen mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellt den Mietvertrag zwischen dem Gast und dem Eigentümer dar.
Der Gast muss am Tag der Reservierung und/oder Anzahlung mindestens 21 Jahre alt sein.
MIETBEGINN
Die Villa ist am Anreisetag ab 16:00 Uhr Ortszeit bezugsfertig. Bei einer früheren Ankunft kann der Gast die Villa nicht betreten. Die Schlüssel werden nur ausgehändigt, wenn der volle Mietpreis bezahlt wurde. Der Check-out aus der Villa muss am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr Ortszeit erfolgen und der Gast ist verpflichtet, die Villa zu räumen und die Schlüssel dem Eigentümer zurückzugeben. Bei einer späteren Abreise ist der Gast verpflichtet, alle zusätzlichen Kosten zu tragen, die dem Eigentümer entstehen. Die zusätzlichen Kosten werden dem Gast direkt vor Ort in Rechnung gestellt.
1.1. Gästeregistrierung
Der Gast ist verpflichtet, dem Eigentümer für die touristische Registrierung beim nationalen Tourismusverband (HTZ) offizielle Ausweisdokumente mit persönlichen Daten vorzulegen. Diese Informationen werden nicht für andere Zwecke verwendet, außer für die Ausführung und Erfüllung des Mietvertrags und relevante Registrierungen und Anforderungen gemäß geltendem Recht. Gästen, die keinen gültigen Personalausweis zur Touristenregistrierung vorlegen, wie gesetzlich vorgeschrieben, kann der Zugang zur Villa verweigert werden, ohne dass die Möglichkeit einer Rückerstattung der Miete besteht.
2.1. Anzahl der Gäste
Die Anzahl der in der Villa oder den dazugehörigen Räumlichkeiten untergebrachten Personen darf zu keinem Zeitpunkt höher als 14 (vierzehn) sein. Diese Personenzahl umfasst Kinder, die älter als ein Jahr sind. Auf Wunsch des Gastes kann die vorab vereinbarte Personenzahl bis spätestens 3 (drei) Tage vor der Ankunft auf die maximale Kapazität von 14 Personen erhöht werden. Die gewünschte Änderung der Gästezahl muss schriftlich per E-Mail eingereicht werden.
Der Gast ist verpflichtet, alle Besucher, die während seines Aufenthalts in der Villa zu Besuch kommen, vor Beginn des Mietverhältnisses bekannt zu geben. Die Gesamtzahl der Personen auf dem Gelände der Villa oder auf dem Grundstück rund um die Villa, einschließlich der Gäste und Besucher, darf ohne besondere Genehmigung des Eigentümers die maximale Anzahl von 14 Personen nicht überschreiten.
Wenn sich mehr Personen als die maximal zulässige Anzahl ohne Erlaubnis des Eigentümers in der Villa oder auf dem Gelände rund um die Villa aufhalten, behält sich der Eigentümer das Recht vor, den Mietvertrag zu kündigen. Eine solche Kündigung tritt sofort und ohne Kündigungsfrist in Kraft und der Gast ist verpflichtet, die Villa zusammen mit allen dort befindlichen Personen innerhalb von 2 (zwei) Stunden endgültig zu verlassen. In diesem Fall hat der Gast keinen Anspruch auf Rückerstattung der Miete durch den Eigentümer.
2.2. Jugendgruppen
Falls die Gäste jünger als 25 Jahre sind, sind sie verpflichtet, den Eigentümer bei der Reservierung über die genaue Anzahl der Gäste und ihr Alter zu informieren. In diesem Fall und um die Reservierung aufrechtzuerhalten, kann die Zahlung einer zusätzlichen Kaution zur Versicherung möglicher Sachschäden erforderlich sein. Der Eigentümer behält sich das Recht vor, Gruppen von Gästen unter 25 Jahren abzuweisen, falls er bei der Reservierung nicht über ihre Ankunft informiert wurde. In diesem Fall haben die Gäste keinen Anspruch auf Rückerstattung der Miete durch den Eigentümer.
2.3. Zelte und Wohnwagen
Es ist verboten, Zelte auf dem Grundstück aufzustellen, Wohnwagen oder ähnliche Campingausrüstung zu benutzen. Der Eigentümer ist berechtigt, die unverzügliche Entfernung der oben genannten Gegenstände zu verlangen. Kommt der Gast dieser Aufforderung nicht unverzüglich nach, ist der Eigentümer berechtigt, den Mietvertrag zu kündigen. Eine solche Kündigung tritt sofort und ohne Kündigungsfrist in Kraft und der Gast ist verpflichtet, die Villa zusammen mit allen dort untergebrachten Personen innerhalb von 2 (zwei) Stunden endgültig zu verlassen. In diesem Fall hat der Gast keinen Anspruch auf Rückerstattung der Miete durch den Eigentümer.
2.4. Haustiere und Allergien
Die Villa ist haustierfreundlich und es sind maximal 2 (zwei) gut erzogene Haustiere auf dem Gelände erlaubt. Es ist nicht gestattet, eine größere Anzahl von Haustieren zu halten. Die Tierbesitzer sind für die Beseitigung der Hinterlassenschaften ihrer Haustiere verantwortlich und die Haustiere dürfen zu keinem Zeitpunkt auf den Möbeln sitzen. Jeder Hinweis darauf, dass ein Haustier die Möbel benutzt, kann zusätzliche Reinigungskosten verursachen. Alle Haustiere müssen gemäß den geltenden Vorschriften gegen Tollwut und alle anderen Krankheiten geimpft sein. Wir empfehlen dem Gast, vor seiner Ankunft in der Villa alle Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, um sein Haustier vor häufigen Krankheiten zu schützen. Das Halten von Haustieren in der Villa liegt ausschließlich in der Verantwortung des Gastes und der Eigentümer übernimmt keine Verantwortung für mögliche Krankheiten oder Verletzungen, die ein Haustier während des Aufenthalts erleiden könnte. Der Zugang zum Poolbereich und die Nutzung des Pools durch Haustiere ist strengstens untersagt.
Wenn der Gast ein Haustier mitbringt, das nicht angekündigt wurde, behält sich der Eigentümer das Recht vor, den Mietvertrag zu kündigen. Eine solche Kündigung tritt sofort und ohne Vorankündigung in Kraft und der Gast ist verpflichtet, die Villa zusammen mit allen dort anwesenden Personen innerhalb von 2 (zwei) Stunden endgültig zu verlassen. In diesem Fall hat der Gast keinen Anspruch auf Rückerstattung der Miete durch den Eigentümer.
2.5. Lärm
Es besteht die Möglichkeit, dass Gäste während ihres Aufenthalts in der Villa Lärm von einer Baustelle, Verkehr oder Ähnlichem hören. In diesem Fall kann der Eigentümer nicht für den genannten Lärm verantwortlich gemacht werden.
Lärm und Geplänkel des Gastes, die nach der Warnung nicht aufhören, können als schwerwiegender Verstoß gegen die Bestimmungen des Mietvertrags angesehen werden. In diesem Fall ist der Eigentümer berechtigt, den Mietvertrag zu kündigen. Eine solche Kündigung tritt sofort und ohne Vorankündigung in Kraft und der Gast ist verpflichtet, die Villa zusammen mit allen dort anwesenden Personen innerhalb von 2 (zwei) Stunden endgültig zu verlassen. In diesem Fall hat der Gast keinen Anspruch auf Rückerstattung der Miete durch den Eigentümer.
2.6. Schwimmbad
Zu seiner eigenen Sicherheit ist der Gast verpflichtet, die Anweisungen des Eigentümers bezüglich der Nutzung des Schwimmbads zu befolgen. Die Nutzung des Swimmingpools und des Poolbereichs liegt ausschließlich in der Verantwortung des Gastes. Kinder dürfen sich nicht ohne Aufsicht von Erwachsenen im Poolbereich aufhalten. Wenn die Unterkunft außerhalb der Sommersaison gebucht wird, kann es vorkommen, dass der Swimmingpool nicht genutzt werden kann.
2.7. Hausordnung
Die Hausordnung ist ausgedruckt und befindet sich in der Villa und ist dem Gast jederzeit zugänglich. Der Gast ist verpflichtet, die Hausordnung einzuhalten. Wenn der Gast die Hausordnung nicht einhält, kann dies als schwerwiegender Verstoß gegen die Bestimmungen des Mietvertrags angesehen werden. In diesem Fall ist der Eigentümer berechtigt, den Mietvertrag zu kündigen. Eine solche Kündigung tritt sofort und ohne Kündigungsfrist in Kraft und der Gast ist verpflichtet, die Villa zusammen mit allen dort untergebrachten Personen innerhalb von 2 (zwei) Stunden endgültig zu verlassen. In diesem Fall hat der Gast keinen Anspruch auf Rückerstattung der Mietgebühr durch den Eigentümer.
Die Preise sind in Euro.
Die Reservierung ist verbindlich und es ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des vereinbarten Übernachtungspreises zum Zeitpunkt der Reservierung erforderlich. Danach wird die Reservierung bestätigt und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert, die Bestandteil des Villa-Mietvertrags sind. Der Mietvertrag gilt als abgeschlossen, sobald die Anzahlung beim Eigentümer eingegangen ist. Die Reservierung ist erst dann vollständig gültig, wenn die Anzahlung beim Eigentümer eingegangen ist.
Die Kosten für Wasser, Gas, Strom und Internet sowie Bettwäsche, Handtücher, Küchentücher, Endreinigung des Innenbereichs, Pflege des Swimmingpools und des Außenbereichs, Anmeldung des Aufenthalts, Kurtaxe und Mehrwertsteuer sind im Übernachtungspreis enthalten.
Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Banküberweisung. Alle Zahlungen sind in EUR zu leisten. Der Restbetrag der Miete (70 % des vereinbarten Übernachtungspreises) muss spätestens 30 Tage vor der Ankunft in der Villa bezahlt werden.
Im Falle einer Stornierung der Reservierung können alle bereits geleisteten Zahlungen nicht zurückerstattet werden. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiseversicherung, die das Reiserücktrittsrisiko abdeckt.
3.1. Reservierungen, die 30 Tage oder mehr vor Beginn der Mietzeit vorgenommen wurden
Für Reservierungen, die 30 Tage oder mehr vor Beginn der Mietzeit vorgenommen wurden, gelten folgende Bedingungen:
a) Anzahlungen in Höhe von 30 % des gesamten vereinbarten Übernachtungspreises sind SOFORT bei der Reservierung fällig.
b) Weitere 70 % des gesamten vereinbarten Übernachtungspreises sind spätestens 30 (dreißig) Tage vor Beginn der Mietzeit fällig.
3.2. Reservierungen, die 30 Tage oder weniger vor Beginn der Mietzeit vorgenommen wurden
a) Der gesamte Mietbetrag ist SOFORT bei der Reservierung zur Zahlung fällig.
3.3. Nichteinhaltung der Zahlungsfristen
Der Gast ist verpflichtet, Zahlungen innerhalb der in dieser Klausel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Frist und Weise zu leisten. Hält der Gast die Zahlungsfristen nicht ein, gilt dies als Vertragsverletzung und der Mietvertrag wird ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt. In diesem Fall ist der Eigentümer nicht verpflichtet, den Gast über die Vertragsbeendigung zu informieren. Obwohl er hierzu nicht verpflichtet ist, wird der Eigentümer dem Gast eine Mitteilung als Erinnerung an die Zahlungsverpflichtung mit einer angemessenen Erfüllungsfrist zusenden.
4.2. Im Falle einer Kündigung des Mietvertrages werden alle bis zum Kündigungstermin erhaltenen Zahlungen einbehalten und der Gast hat keinen Anspruch auf deren Rückerstattung.
4.3. Falls der Gast für den gleichen Zeitraum, zum gleichen Preis und zu den gleichen Bedingungen einen anderen Gast als Ersatz findet, überträgt der Eigentümer den Mietvertrag auf den neuen Gast. Die Übertragung erfolgt unverzüglich, nachdem der Eigentümer alle erforderlichen Daten des neuen Gastes schriftlich erhalten hat. Der Eigentümer sendet dem neuen Gast eine schriftliche Bestätigung des Mietvertrages. Die bereits erhaltene Übernachtungsgebühr wird vom Eigentümer nach der Übertragung des Vertrags auf den neuen Gast einbehalten. Der neue Gast ist verpflichtet, den Restbetrag bis zum Gesamtübernachtungspreis zu zahlen.
4.4. Falls die Villa aufgrund höherer Gewalt wie Erdbeben, Überschwemmung, Feuer, Epidemie usw. nicht zur Vermietung zur Verfügung steht, haftet der Eigentümer nicht für die stornierten Reservierungen.
Der Gast ist verpflichtet, bei der Ankunft in der Villa eine Kaution in Höhe von 1000 Euro in bar oder per Banküberweisung zu hinterlegen. Die Kaution dient als Sicherheit für eventuelle Schäden in der Villa und der Eigentümer ist berechtigt, den Schaden aus der Kaution zu decken. Falls der verursachte Schaden höher ist als die hinterlegte Summe, ist der Gast verpflichtet, dem Eigentümer den vom Eigentümer festgelegten Gesamtschadensbetrag zu zahlen. Falls in der Villa kein Schaden entstanden ist, ist der Eigentümer verpflichtet, dem Gast den hinterlegten Betrag bei der Abreise in bar oder per Banküberweisung zurückzuzahlen.
Der Gast ist verpflichtet, sich gegenüber der gemieteten Villa verantwortungsbewusst und mit angemessener Rücksichtnahme zu verhalten. Der Gast ist verpflichtet, die Villa in dem Zustand zurückzugeben, in dem er sie erhalten hat. Für verursachte Schäden haftet der Gast direkt gegenüber dem Eigentümer. Der Eigentümer ist berechtigt, die Kaution zur Deckung des tatsächlichen Schadens gemäß Klausel 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verwenden. Wenn die Kaution den Schaden nicht deckt, ist der Gast verpflichtet, die Differenz bis zur Gesamtschadenssumme direkt an den Eigentümer zu zahlen.
Eine vorsätzliche Sachbeschädigung oder Störung der öffentlichen Ordnung gilt als schwerwiegender Verstoß gegen die Bestimmungen des Mietvertrags. In diesem Fall ist der Eigentümer berechtigt, den Mietvertrag zu kündigen. Eine solche Kündigung tritt sofort und ohne Kündigungsfrist in Kraft und der Gast ist verpflichtet, die Villa zusammen mit allen dort anwesenden Personen innerhalb von 2 (zwei) Stunden endgültig zu verlassen. In diesem Fall hat der Gast keinen Anspruch auf Rückerstattung der Mietgebühr durch den Eigentümer.
Der Gast ist verpflichtet, jegliche Art von Schäden an der Villa oder dem Grundstück rund um die Villa während der Mietzeit dem Eigentümer unverzüglich zu melden. Bei der Abreise des Gastes und vor der Rückgabe der Schlüssel ist der Gast verpflichtet, die Villa und das Grundstück rund um die Villa gemeinsam mit dem Eigentümer zu untersuchen.
Falls kein Schaden entstanden ist, ist der Eigentümer verpflichtet, die Kaution gemäß Klausel 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zurückzuzahlen.
Falls eine zusätzliche Reinigung aufgrund des besonders schlechten Zustands, in dem der Gast die Villa an den Eigentümer zurückgegeben hat, erforderlich ist, ist der Eigentümer berechtigt, eine Kaution zur Deckung der zusätzlichen Reinigungskosten zu verwenden.
7.1. Telefon
Die Nutzung des Telefons ist nicht im Übernachtungspreis inbegriffen.
7.2. Andere zusätzliche Dienstleistungen
Wenn der Gast Sonderwünsche hat, die nicht im Übernachtungspreis inbegriffen sind (wie z. B. Köche, Kellner, spezielles Essen usw.), werden diese, wenn möglich, vom Eigentümer oder einem Dritten erfüllt. Anfragen für zusätzliche Dienstleistungen müssen im Voraus per E-Mail gestellt werden.
Der Eigentümer kann nicht für die Qualität der von Dritten erbrachten Dienstleistungen haftbar gemacht werden.
Wenn der Gast beim Check-in Schäden oder andere Unregelmäßigkeiten in der Villa feststellt oder Beschwerden anderer Art hat, muss er spätestens innerhalb von 24 Stunden nach dem Check-in eine Beschwerde einreichen. Beschwerden bezüglich der Reinigung müssen unverzüglich eingereicht werden.
Schriftliche Beschwerden sind an die E-Mail-Adresse info@villaox.com zu richten.
Der Gast ist verpflichtet, das Auftreten von Schäden oder deren Ausweitung zu vermeiden und etwaige Verluste für den Eigentümer so gering wie möglich zu halten.
Bei Beschwerden ist der Gast verpflichtet, dem Eigentümer eine angemessene Frist zur Beilegung der Beschwerde einzuräumen.
Wenn der Gast keine angemessene Frist zur Beseitigung der mit dem Schaden verbundenen Unregelmäßigkeiten gewährt, kann er den abgeschlossenen Mietvertrag nicht kündigen.
Der Eigentümer haftet dem Gast gegenüber ausschließlich für eventuelle direkte Sachschäden. Der Eigentümer haftet nicht für immaterielle Schäden jeglicher Art in Form einer Verletzung von Persönlichkeitsrechten
Der Gast ist verpflichtet, den Eigentümer so schnell wie möglich über die Nichtfunktion von Geräten und anderen in der Villa vorhandenen Einrichtungen zu informieren. Der Eigentümer ist verpflichtet, den gemeldeten Fehler innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben.
Falls der abgeschlossene Mietvertrag aufgrund eines Ereignisses außerhalb der Kontrolle des Eigentümers (z. B. Krieg, Naturkatastrophe, Umweltkatastrophe, Epidemien, Grenzschließung, Streik und ähnliche Ereignisse außerhalb der Kontrolle des Eigentümers), das vom Eigentümer nicht zumutbar vermieden werden konnte, nicht erfüllt werden kann oder seine Erfüllung erheblich erschwert wird, kann der Eigentümer den Mietvertrag kündigen, da er in den oben genannten Fällen nicht haftbar gemacht werden kann.
11.2. Jede unbefugte Verwendung von auf der Webseite www.villaox.com veröffentlichten Informationen, einschließlich der teilweisen oder vollständigen Reproduktion, stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar und ist gesetzlich verboten.
11.3. Im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen dieses Mietvertrags behält sich der Eigentümer das Recht vor, den Mietvertrag zu kündigen. Eine solche Kündigung tritt sofort und ohne Kündigungsfrist in Kraft und der Gast ist verpflichtet, die Villa zusammen mit allen dort untergebrachten Personen innerhalb von 2 (zwei) Stunden endgültig zu verlassen. In diesem Fall hat der Gast keinen Anspruch auf Rückerstattung der Miete durch den Eigentümer.
11.4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in kroatischer Sprache verfasst und wurden ins Englische und Deutsche übersetzt. Im Falle von Unstimmigkeiten oder Missverständnissen hinsichtlich der Auslegung bestimmter Begriffe in der übersetzten Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Originalversion in kroatischer Sprache verbindlich.
11.5. Die Vertragsparteien werden versuchen, alle möglichen Streitigkeiten in einer Vereinbarung beizulegen. Im Streitfall vereinbaren die Parteien die Zuständigkeit des sachlich und örtlich zuständigen Gerichts und die Anwendung des kroatischen Rechts.